Wenn man sich einen
Garten neu anlegen möchte, dann kommt es bei der
Aufteilung der Flächen darauf an, ob sich der Garten auf dem eigenen Grundstück befindet, oder ob die Bebauungsvorschriften eines Vereins dabei zu beachten sind. Kleintierhaltung ist nicht in jedem Verein erlaubt.
Deshalb sollte man sich vorher sehr genau erkundigen. Vorschriften über die Verteilung der Anbauflächen gibt es auf jeden Fall bei den Vereinen, die den Status ?gemeinnützig? haben. Hier muss üblicherweise mindestens ein Drittel der Gesamtfläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Einige Vereine erkennen auch Beete mit Schnittblumen als solche Anbaufläche an, wenn dazwischen hochstämmige Beerenbüsche gepflanzt werden. Dafür eignen sich vor allem weiße und rote Johannisbeeren.
Als Gartenneuling sollte man auch daran denken, dass ein Garten immer Arbeit macht. In heißen Sommern kann es notwendig sein, dass man jeden Tag gießen muss, wenn man seine eigene Ernte nicht riskieren möchte.
Auch das Unkraut wächst immer genau dann, wenn man es gerade am wenigsten gebrauchen kann. Mit einigen Pflanzen, wie Kartoffeln, kann man diesem auf natürliche Weise Einhalt gebieten. Monokulturen sollten im Garten vermieden werden. Sie bewirken eine einseitige Auslaugung des Bodens, die sich schon bald in Minderungen der Ernte bemerkbar macht. Deshalb sollten die Anbauflächen für Kräuter, Erdbeeren und Gemüse immer mal getauscht werden. Das erhält den Garten auch optisch interessant.